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Hinterbliebene-Rechner

Hinterbliebenen-Rechner
  Verstirbt ein Angehöriger, der zuvor eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, können sich Hinterbliebene diese als Rente auszahlen lassen. Dabei ist die Höhe der Rente davon abhängig, wieviel das angesparte Vermögen in der Lebensversicherung zum Todeszeitpunkt (Todesfallsumme) beträgt. Der Hinterbliebenenrechner bemisst anhand einer angegebenen Inflation und Rendite die Höhe dieser Todesfallsumme, damit eine angegebene Rente für den Hinterbliebenen bis zu einem bestimmten Alter gezahlt werden kann.

Übrigens: Beim Abschluss der Lebensversicherungspolicen sollte man beachten, dass für die Lebensversicherung die Erbschaftssteuer anfällt! Mit „Überkreuzversicherungen“, d.h. dass ein Partner die Lebensversicherung für den anderen Partner abschließt, lässt sich diese Steuer umgehen.
Weitere Information zum Hinterbliebenenschutzrechner.
   
  Hier finden Sie den Hinterbliebenenschutzrechner kostenfrei für Ihre Homepage.
   
  Zur Verfügung gestellt durch Versicherungsbote Verlag UG.
Angaben zur hinterbliebenen Person
 
aktuelles Alter  
 
Rentenzahlung bis Alter  
 
Versicherung bis Alter  
 
erwünschte mtl Rente  
 
angenommene Inflation  
 
angenommene Rendite  
 
Berechnung der Todesfallsumme
 
Auszahlung mit mtl. Rente mit Infl. benötig. Summe
20 Jahren 0,00 € 0,00 €
25 Jahren 0,00 € 0,00 €
30 Jahren 0,00 € 0,00 €
35 Jahren 0,00 € 0,00 €
40 Jahren 0,00 € 0,00 €
45 Jahren 0,00 € 0,00 €
50 Jahren 0,00 € 0,00 €
55 Jahren 0,00 € 0,00 €
60 Jahren 0,00 € 0,00 €
 
 

Dr. Karin Guhra
Versicherungsmakler

eMail: Dr.Guhra@t-online.de
Funk: +49-172-3513618

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